Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines Kleinkraftrades ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für das jeweilige Fahrzeug. Wer möchte, kann zusätzlich eine Teilkasko-Versicherung für sein Fahrzeug abschließen. Damit wird u.a. Diebstahl mitversichert.
Beim Moped und Mokick erfolgt dies jedes Jahr durch den Kauf eine Versicherungskenn-zeichens bei einer beliebigen Versicherung. Der Halter des Fahrzeuges erhält dabei das Kennzeichen sowie eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung muss beim Führen des Fahrzeuges immer mitgeführt werden, gemeinsam mit den Papieren.
Das Kennzeichen muss gut sichtbar am Heck des Fahrzeuges angebracht sein. Bei einem Kleinkraftrad muss es allerdings nicht beleuchtet sein.
Die Farbe der Versicherungskennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, grün und blau.
Gültig ist die Versicherung vom 01.03. des Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres.
Im Gegensatz zum Kleinkraftrad unterliegt das Leichtkraftrad der Zulassungspflicht. Das heißt, dass sie ein polizeiliches Kennzeichen führen müssen und es muss mindestens eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. KFZ-Steuern werden bei Leichtkrafträdern nicht fällig.
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