Mofas sind Krafträder mit einem Hubraum bis 50 ccm und einer durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
Kleinkrafträder sind Krafträder, Motorroller und Mopeds mit einem Hubraum bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gemäß geänderter StVZO.
Für die Kleinkrafträder aus der DDR-Produktion, welche bis zum 28.02.1992 in den Verkehr gebracht worden sind, gilt eine Sonderregelung. Diese dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h besitzen.
Für Fahrzeuge, die zwischen dem 01.03.1992 und dem 01.01.2002 zum ersten Mal zugelassen wurden, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt für alle Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2002 in den Verkehr gebracht wurden.
Als Leichtkrafträder gelten Krafträder und Motorroller mit einem Hubraum bis 125 ccm und mit einer Leistung bis 15 PS (11kW). Eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit gibt es nicht.
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