Seit Januar 2013 gelten neue Führerscheinklassen in Deutschland.
Den Führerschein der Klasse B darf man in Deutschland mit 18 Jahren machen bzw. mit 17 Jahren, wenn man sich für das begleitende Fahren entscheidet.
Beim Erwerb des Autoführerscheins erhält man automatisch die Klassen AM und T. Das bedeutet, dass man durch den Autoführerschein, auch ohne mit 15 den Mopedführerschein gemacht zu haben, mit 17 bzw. 18 Jahren Moped fahren darf.
Führerscheinklasse AM
Mit dieser Führerscheinklasse dürfen kleine Krafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden. In diese Klasse gehören u. a. Roller, Mopeds, Mokicks, E-Bikes, dreirädrige Krafträder und vierrädrige Leichtfahrzeuge.
Für Kleinkrafträder aus der DDR-Produktion, die bis zum 28.02.1992 zum ersten Mal in den Verkehr gebracht worden sind, gibt es eine Sonderregelung. Sie dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h haben. Und für Fahrzeuge, die bis zum 01.01.2002 zum ersten Mal zugelassen wurden, dürfen 50 km/h fahren.
Führerscheinklasse A1
Zur Klasse A1 gehören zwei- und dreirädrige Leichtkrafträder mit einem Hubraum bis zu 125 ccm, einer Motorleistung bis 11 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Außerdem muss man auf das Leistungsgewicht achten. Dieses sollte im Verhältnis von Leistung zur Leermasse maximal 0,1 kW/kg betragen.
Vor allem wenn eine Simson als Motorrad zugelassen werden soll, muss auf das Leistungsgewicht geachtet werden. Dies ist wichtig, um zu wissen, welche Führerscheinklasse benötigt wird, um das Fahrzeug legal im Straßenverkehr bewegen zu dürfen.
Die Klasse AM ist in diese Führerscheinklasse mit eingeschlossen.
Führerscheinklasse A2
Die Führerscheinklasse A2 berechtigt dazu, Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW zu fahren. Das Leistungsgewicht sollte bei diesen 0,2 kW/kg betragen.
Die Klassen AM und A1 sind in dieser Führerscheinklasse eingeschlossen.
Führerscheinklasse A
Die Klasse A berechtigt dazu, alle Motorräder ohne Hubraum- und Leistungsgrenzen im Straßenverkehr zu bewegen.
In diese Führerscheinklasse sind die Klassen AM, A1 und A2 eingeschlossen.
Wer bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder Klasse A2 ist, kann diese einfach erweitern auf die nächsthöhere Klasse, sprich die Klasse A2 bzw. A.
Dafür muss man mindestens 2 Jahre im Besitz der bisherigen Fahrerlaubnis sein. Ist dies erfüllt, muss man lediglich eine Prüfungsvorbereitung in einer Fahrschule und eine praktische Prüfung in der jeweiligen Klasse absolvieren. Eine theoretische Prüfung und Theoriestunden fallen in diesem Fall weg.
Mit dem Stufenführerschein ist es also möglich, die Fahrerlaubnisklasse A bereits in einem Alter von 20 Jahren zu besitzen.
Man kann diesen Zeitraum von 2 Jahren allerdings auch abkürzen und vor dem Ablauf dieser Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen.
Dafür muss eine Ausbildung in einer Fahrschule mit reduzierter Stundenzahl absolviert werden. Außerdem sind sowohl eine theoretische als auch eine praktische Führerscheinprüfung notwendig. Dabei müssen Ausbildung und Prüfung zwingend auf einem Motorrad mit einer Mindestleistung von 44 kW absolviert werden.
Seit dem 31.12.2019 gibt es für Inhaber des Führerscheins der Klasse B die Möglichkeit diesen auf Fahrzeuge der Klasse A1 auszuweiten. Dafür ist lediglich eine Fahrerschulung notwendig. Das heißt, es ist keine komplette Fahrschulausbildung und auch keine theoretische oder praktische Prüfung nötig.
Allerdings muss man einige Voraussetzungen für diese Erweiterung erfüllen:
Der vorgeschriebene Umfang der Fahrerschulung beträgt 9 Unterrichtseinheiten von je 90 Minuten (6 h Theorie, 7,5 h Praxis).
Als Nachweis für die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse A1 wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert. Die Erweiterung ist nur in Deutschland gültig.
Ein Führerschein wird beim erstmaligen Führerscheinerwerb immer "auf Probe" erteilt. Ausgenommen davon sind die Führerscheinklassen AM, L und T.
Die Probezeit dauert immer 2 Jahre. Den Fahranfängern droht in diesem Zeitraum besondere Konsequenzen, wenn sie Verkehrsverstöße begehen. Unter anderem kann die Probezeitdauer verlängert werden.
Bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 muss nicht nochmal eine Probezeit durchlaufen werden, wenn der PKW-Führerschein zu einem späteren Zeitpunkt erworben wird.
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